Hilfe / Fuhrpark

PKW und Dienstwagen

PKW im Fuhrpark anlegen und einen Dienstwagen einer Person überlassen: mit Privatnutzung, Entfernung zur Arbeit, Rückgabe und Verlauf.

Stand: 26. Oktober 2026

PKW anlegen

PKW gibt es nur mit dem Zusatzmodul Fuhrparkmanagement. Sie stehen im Fuhrpark in der eigenen Ansicht „PKW“ und gehören immer zum Fuhrparkmanagement, nie zu Logistik oder Bau. Disposition und Karte sehen sie deshalb nicht.

  1. Im Fuhrpark „+“ und „PKW“ wählen

    In der Ansicht „PKW“ heißt der Knopf „Neuer PKW“.

  2. Kennzeichen und Nutzung

    Beides ist Pflicht. Nutzung ist „Dienstwagen“ oder „Poolfahrzeug“. Dienstwagen gehören einer Person, Poolfahrzeuge bucht man.

  3. Weitere Angaben

    Marke und Modell, Antrieb (Verbrenner, Plug-in-Hybrid, Elektro), Bruttolistenpreis, Termine wie HU, Inspektion und Reifenwechsel.

Den Bruttolistenpreis und die Privatnutzung hält MOSI für den geldwerten Vorteil fest. Berechnen musst du ihn im Lohnprogramm; MOSI rechnet ihn nicht aus und gibt ihn nicht an die Lohnabrechnung weiter.

Einen Dienstwagen überlassen

Bei Dienstwagen gibt es im Fahrzeug die Seite „Überlassung“. Sie erscheint, sobald der PKW angelegt ist.

  1. Unter „Überlassen“ die Person wählen

    Suche nach Name oder Personalnummer.

  2. „Ab“ setzen und „Überlassen“

    Ab diesem Tag ist der Wagen der Person überlassen. Unter „Aktuell“ steht sie mit „Seit“.

  3. Privatnutzung und Entfernung zur Arbeit

    „Privatnutzung“ schaltest du ein, wenn die Person den Wagen privat fahren darf. „Entfernung zur Arbeit“ ist die einfache Strecke von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte in km.

Eine neue Überlassung beendet die bisherige am Tag davor. Überlässt du den Wagen ab 01.11.2026 an eine andere Person, endet die alte Überlassung am 31.10.2026. Die neue muss nach dem Beginn der bisherigen liegen.

Gibt die Person den Wagen ab, trägst du unter „Rückgabe“ den letzten Tag der Überlassung ein. Danach steht unter „Aktuell“ „Niemandem“. Frühere Überlassungen stehen unter „Verlauf“.

Fahrberechtigung und Sperre

  • Hat die Person keine Fahrberechtigung mit der Nutzung „Dienstwagen“, steht neben ihrem Namen „Ohne Fahrberechtigung“. Überlassen lässt sich der Wagen trotzdem.
  • Ist die Fahrberechtigung gesperrt, lehnt MOSI die Überlassung ab und nennt den Grund, etwa „Gesperrt: Führerscheinkontrolle abgelehnt“.

Die Sperre greift beim Überlassen. Wird eine Person gesperrt, während sie schon einen Dienstwagen hat, endet die Überlassung nicht von selbst. Prüf die Liste der Fahrberechtigten regelmäßig über die Kachel „Gesperrt“; dort steht in der Spalte „Dienstwagen“, wer welchen Wagen hat.

Einen Überlassungsvertrag kannst du an der Überlassung noch nicht ablegen.