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Bauabzugsteuer und Freistellungsbescheinigung

Wie MOSI bei Gutschriften für Bauleistungen die Freistellungsbescheinigung prüft, wann es 15 % Bauabzugsteuer einbehält und was danach auf der Gutschrift und im Zahlstand steht.

Stand: 27. Oktober 2026

Grundprinzip

Wer Bauleistungen eines Subunternehmers bezahlt, muss 15 % der Gegenleistung als Bauabzugsteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen (§ 48 EStG). Das entfällt, wenn der Subunternehmer eine gültige Freistellungsbescheinigung hat (§ 48b EStG) oder wenn die Zahlungen an ihn im Jahr voraussichtlich nicht über 5.000 € liegen.

MOSI prüft das bei jeder Gutschrift an einen Subunternehmer, die Positionen aus Bau-Einsätzen enthält. Gutschriften aus der Logistik betrifft es nicht. Was MOSI nicht macht: die Steuer beim Finanzamt anmelden und abführen. Das bleibt Aufgabe deiner Buchhaltung.

Was als Bauleistung zählt

Reine Transporte sind keine Bauleistung. Deshalb markiert MOSI jede Position aus einem Bau-Einsatz beim Anlegen des Entwurfs als Bauleistung oder nicht, je nach Einsatzart. Welche Arten zählen, legst du je Gesellschaft fest: Einstellungen der Abrechnung → „Gutschriften“.

„Bauleistung: Regie (Std.)“
Vorgabe: zählt als Bauleistung.
„Bauleistung: Einsatz (Tag)“
Vorgabe: zählt als Bauleistung.
„Bauleistung: Transport (Fuhre)“
Vorgabe: zählt nicht.
„Bauleistung: Transport (t)“
Vorgabe: zählt nicht.

Dieselbe Einstellung steuert, für welche Positionen § 13b bei Gutschriften gilt. Eine Änderung wirkt auf neue Entwürfe. Positionen, die schon im Entwurf stehen, behalten ihr Merkmal.

Freistellungsbescheinigung hinterlegen

Die Bescheinigung liegt in den Nachweisen des Subunternehmers. Öffne ihn unter Bau → Stammdaten → Subunternehmer (oder in der Logistik) und wähle die Seite „Nachweise“. Lade die Bescheinigung als „Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG)“ hoch und trag ein, bis wann sie gilt.

  • MOSI prüft, ob die Bescheinigung am Tag des Festschreibens gilt. Ohne Ende der Gültigkeit zählt sie als unbefristet.
  • Mit gültiger Bescheinigung behält MOSI nichts ein. Ist der Schalter „Bauabzugsteuer einbehalten“ trotzdem an, hindert das Festschreiben mit dem Hinweis, ihn auszuschalten.
  • In Abrechnung → Stammdaten → Lieferanten fehlt die Seite „Nachweise“. Der Hinweis an der Gutschrift führt mit einem Klick zu den Nachweisen im Bau.

Die Grenze von 5.000 €

Ohne gültige Bescheinigung rechnet MOSI, was im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich an den Subunternehmer geht. Dazu zählen das Brutto der Bauleistungen aller festgeschriebenen Gutschriften des Jahres an ihn, seine offenen Entwürfe und die Gutschrift, die du gerade prüfst. Stornos mindern die Summe nur, wenn die stornierte Gutschrift aus demselben Jahr ist.

Liegt die Summe über 5.000 €, bekommt die Gutschrift ein Hindernis: „Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) fehlt oder ist abgelaufen und das Jahr kommt voraussichtlich über 5.000 €“. Du löst es auf einem von zwei Wegen.

Bescheinigung hinterlegen
Der Subunternehmer reicht eine gültige Freistellungsbescheinigung nach. Danach geht die Gutschrift ohne Einbehalt durch.
„Bauabzugsteuer einbehalten“
Schalter im Entwurf der Gutschrift, rechts bei den Angaben. MOSI behält beim Festschreiben 15 % vom Brutto der Bauleistungen ein.

Die Grenze kann mitten im Jahr überschritten werden. Frühere Gutschriften des Jahres sind dann ohne Einbehalt ausgezahlt. MOSI rechnet sie nicht nach; der Hinweis sagt deshalb, dass du sie mit der Buchhaltung prüfen sollst.

Was der Einbehalt bewirkt

Grundlage ist das Brutto der Positionen mit Merkmal Bauleistung. Transporte auf derselben Gutschrift zahlst du voll aus.

Meist gilt dabei § 13b: Erbringt deine Gesellschaft selbst Bauleistungen und hat den Nachweis „Bauleistender § 13b (USt 1 TG)“, schuldet sie die Umsatzsteuer. Die Gutschrift läuft dann ohne Umsatzsteuer, Brutto und netto sind gleich (siehe Steuerfälle).

Gesellschaft ist Bauleistender (§ 13b). Bisher im Jahr 2.380,00 € an Bauleistungen. Neue Gutschrift: Regie 40 Std. × 65,00 € und Einsatz 2 Tage × 450,00 €
  • Regie (Bauleistung): 2.600,00 €
  • Einsatz (Bauleistung): 900,00 €
  • Gutschrift: 3.500,00 € netto, keine Umsatzsteuer (§ 13b, schuldet deine Gesellschaft)
  • Jahr voraussichtlich: 2.380,00 € + 3.500,00 € = 5.880,00 €, also über 5.000 €
  • Einbehalt: 15 % von 3.500,00 € = 525,00 €

Auszahlungsbetrag: 3.500,00 € − 525,00 € = 2.975,00 €

Ohne den Nachweis an der Gesellschaft steht auf der Gutschrift die Umsatzsteuer des Subunternehmers, im Inland 19 %. Grundlage ist dann das Brutto: im Beispiel 15 % von 4.165,00 € = 624,75 €.

  • Auf dem PDF stehen „Einbehalt Bauabzugsteuer 15 % (§ 48 EStG)“, darunter der „Auszahlungsbetrag“ und ein Satz, dass die Steuer für den Subunternehmer an das Finanzamt geht.
  • Im Zahlstand der Gutschrift steht der Posten „Bauabzugsteuer einbehalten“. Er zählt wie bezahlt. Offen bleibt nur der Auszahlungsbetrag.
  • Bei den Angaben der Gutschrift steht „Bauabzugsteuer“ mit dem Betrag und der Erinnerung, ihn bis zum 10. des Folgemonats an das Finanzamt abzuführen.
  • In der E-Rechnung zählt der Einbehalt als bereits bezahlt.

Grenzen

  • MOSI meldet die Bauabzugsteuer nicht an und erstellt keine Monatsliste für die Anmeldung.
  • Eine eigene Abrechnung über den Einbehalt an den Subunternehmer erstellt MOSI nicht; den Einbehalt sieht er auf der Gutschrift.
  • Eingangsrechnungen desselben Subunternehmers zählen nicht zur Grenze von 5.000 €. Sie kennen kein Merkmal Bauleistung.
  • MOSI prüft die Bescheinigung beim Festschreiben, nicht am Tag der Auszahlung.