Steuerfälle: Inland, Reverse Charge, § 13b
Wie MOSI entscheidet, ob und mit welchem Satz Umsatzsteuer auf einen Beleg kommt, welcher Hinweis dann auf dem PDF steht und wann § 13b greift.
Stand: 26. Oktober 2026
Grundprinzip
Jeder Beleg hat genau einen Steuerfall. Er bestimmt den Steuersatz aller Positionen und den Pflichthinweis auf dem PDF. Den Satz einer einzelnen Position änderst du nicht von Hand; er folgt immer dem Steuerfall des Belegs.
Der Steuerfall kommt vom Empfänger. Bei Rechnungen ist das der Kunde, bei Gutschriften der Subunternehmer. MOSI beantwortet keine Steuerfragen. Es setzt um, was am Kunden bzw. Subunternehmer eingetragen ist. Im Zweifel klärst du die Einordnung mit deiner Steuerberatung.
Belege stellt MOSI derzeit nur für Gesellschaften mit Sitz in Deutschland aus und nur in Euro. Andere Länder haben eigene Sätze und Vorschriften; eine Gesellschaft im Ausland bekommt das Hindernis „Belege gibt es bisher nur für Gesellschaften in Deutschland“.
Steuerfälle bei Rechnungen an Kunden
- Inland, 19 %
- Der Regelfall. Güterbeförderung hat keinen ermäßigten Satz, deshalb rechnet MOSI im Inland immer mit 19 %.
- EU, Reverse Charge
- Kunde ist ein Unternehmen in einem anderen EU-Land mit USt-IdNr. Die Rechnung läuft ohne Steuer, die Steuer schuldet der Kunde. Hinweis auf dem PDF: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge, Art. 196 MwStSystRL).“
- Drittland, nicht steuerbar
- Kunde außerhalb der EU. Ohne Steuer, Hinweis: „Nicht im Inland steuerbare Leistung (§ 3a Abs. 2 UStG).“
- Steuerfrei
- In MOSI gedacht für grenzüberschreitende Güterbeförderung. Ohne Steuer, Hinweis: „Steuerfreie grenzüberschreitende Güterbeförderung (§ 4 Nr. 3 Buchst. a UStG).“ Diesen Fall schlägt MOSI nie selbst vor.
- Inland § 13b
- Bauleistungen an einen Kunden, der selbst Bauleistungen erbringt. Ohne Steuer, Hinweis: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG)“. Details im Abschnitt zu § 13b.
Wie der Steuerfall am Kunden entsteht
Am Kunden steht unter „Steuern & Recht“ das Feld „Steuerliche Behandlung“. Ohne eigene Wahl steht es auf „Automatisch: …“, und MOSI leitet den Fall aus Land, Art und USt-IdNr. ab:
- Gleiches Land wie die Gesellschaft
Inland.
- Anderes EU-Land, Firma mit USt-IdNr.
Reverse Charge.
- Anderes EU-Land, Privatperson oder ohne USt-IdNr.
Inland, also mit deutscher Steuer.
- Außerhalb der EU
Drittland.
Eine eigene Wahl brauchst du nur in Ausnahmen, etwa für „Steuerfrei“. Trägst du später eine USt-IdNr. nach, ändert sich der automatische Vorschlag mit.
Reverse Charge in der EU braucht beide USt-IdNr. auf dem Beleg. Fehlt die des Kunden, hindert „USt-IdNr. des Kunden fehlt (Reverse Charge)“ das Festschreiben, fehlt die der Gesellschaft, „USt-IdNr. der Gesellschaft fehlt (Reverse Charge in der EU)“.
So rechnet MOSI die Steuer
MOSI rechnet die Steuer nicht je Position, sondern auf die Netto-Summe je Steuersatz, und rundet erst dann auf den Cent. So steht es auch in der E-Rechnung.
- Netto zu 19 %: 397,00 € + 18,00 € = 415,00 €
- Umsatzsteuer 19 %: 415,00 € × 19 % = 78,85 €
Rechnungsbetrag 493,85 €.
- Netto zu 0 %: 415,00 €
- Umsatzsteuer 0 %: 0,00 €
Rechnungsbetrag 415,00 €, dazu der Hinweis auf Reverse Charge und beide USt-IdNr.
§ 13b bei Bauleistungen
§ 13b greift in MOSI nur bei Leistungen aus dem Bau. Eine Logistik-Rechnung läuft immer nach dem Steuerfall des Kunden. Damit eine Bau-Rechnung ohne Steuer läuft, müssen drei Dinge zusammenkommen:
- Kunde ist Bauleistender
Am Kunden unter „Allgemein“, Abschnitt „Einordnung“, ist „Bauleistender (§ 13b UStG)“ an.
- Bescheinigung gilt
Das Feld „Bescheinigung gültig bis“ ist leer oder liegt am Leistungstag nicht in der Vergangenheit.
- Auftrag ist Bauleistung
Am Bauauftrag ist „Bauleistung (§ 13b UStG)“ an.
Treffen alle drei auf alle Positionen zu, steht der Beleg auf „Inland § 13b“. MOSI erkennt § 13b nicht selbst; ohne die beiden Schalter bleibt es bei 19 %.
Mischt ein Entwurf Bauleistungen mit und ohne § 13b, lässt er sich nicht festschreiben: „Der Steuerfall hat sich geändert: Bauleistungen mit und ohne § 13b, bitte Entwurf neu erstellen“. Lege dann getrennte Entwürfe an.
Für § 13b braucht die Gesellschaft ein Erlöskonto. Ohne Konto für „Inland § 13b“ lässt sich kein Beleg mit diesem Steuerfall festschreiben. Du trägst es ein unter „Optionen“ → „Einstellungen“ → „Erlöskonten“; üblich sind 8337 (SKR03) bzw. 4337 (SKR04).
Steuerfälle bei Gutschriften an Subunternehmer
Bei einer Gutschrift ist der Subunternehmer der leistende Unternehmer. Der Steuerfall richtet sich deshalb nach ihm:
- Inland, 19 %
- Subunternehmer in Deutschland.
- Kleinunternehmer, ohne USt
- Ist der Subunternehmer als Kleinunternehmer eingetragen. Hinweis: „Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nach § 19 UStG.“
- EU, Reverse Charge
- Subunternehmer in einem anderen EU-Land.
- Ausland § 13b
- Subunternehmer außerhalb der EU. Die Gesellschaft schuldet die Steuer selbst.
- Inland § 13b
- Bauleistungen eines Subunternehmers im Inland an eine Gesellschaft, die selbst Bauleistender ist. Dafür trägt die Gesellschaft unter Verwaltung → Gesellschaften → Nachweise den Nachweis „Bauleistender § 13b (USt 1 TG)“ mit Gültigkeit ein. Transporte zählen dabei nicht als Bauleistung.
Welche Einsatzarten im Bau Bauleistung sind, legst du je Gesellschaft in den Einstellungen unter „Gutschriften“ fest. Vorgabe: Regie und Einsatz ja, Transport je Fuhre und je Tonne nein. Weichen Bauleistungen und Transporte im Steuerfall ab, entsteht je Steuerfall ein eigener Entwurf.
Wenn sich der Steuerfall ändert
Ein Entwurf hält seinen Steuerfall fest. Ändert sich danach etwas am Empfänger, etwa die USt-IdNr., das Land, der Haken „Bauleistender“ oder die Gültigkeit der Bescheinigung, stellt MOSI den Entwurf nie still um. Stattdessen zeigt er „Steuerfall geändert: jetzt … (Beleg: …).“
- „Steuerfall übernehmen“ klicken
Der Knopf steht direkt im Hinweis.
- Prüfen
MOSI setzt den neuen Steuerfall, passt Steuersatz und Summen aller Positionen an und hält die Änderung im Verlauf fest. Die Positionen selbst bleiben.
- Eingereichte und festgeschriebene Belege behalten ihren Steuerfall.
- Rechnungskorrektur, Entgeltminderung und Storno haben immer den Steuerfall der ursprünglichen Rechnung.
- Ist die Rechnung mit dem falschen Steuerfall schon festgeschrieben, stornierst du sie und schreibst den korrigierten Entwurf neu fest.