Rechnungskorrektur und Entgeltminderung
Eine festgeschriebene Rechnung nachträglich mindern, ohne sie zu stornieren: was du einträgst, was auf dem Beleg steht und wann eine Entgeltminderung die bessere Wahl ist.
Stand: 26. Oktober 2026
Wann du welchen Beleg brauchst
Eine festgeschriebene Rechnung ändert MOSI nie. Stimmt etwas nicht, gibt es einen Gegenbeleg. Welcher passt, hängt davon ab, was falsch ist.
- Rechnungskorrektur
- Ein Teil einer Rechnung war zu hoch: falsche Menge, falscher Preis, eine Reklamation. Die Korrektur bezieht sich auf genau diese Rechnung und mindert sie.
- Entgeltminderung
- Ein Betrag ohne Bezug auf eine bestimmte Rechnung, etwa ein Jahresbonus oder eine Kulanz. Anzulegen über „Neue Rechnung“ → „Entgeltminderung (Bonus, Kulanz)“.
- Storno
- Die ganze Rechnung ist falsch, etwa der falsche Empfänger. Ein Storno hebt sie vollständig auf, auf Wunsch mit einem neuen Entwurf.
Mehr berechnen geht mit keinem dieser Belege. Fehlt etwas auf einer Rechnung, schreibst du eine neue Rechnung über den fehlenden Teil.
Eine Rechnungskorrektur anlegen
- Rechnung öffnen
Abrechnung → Rechnungen → Belege, die festgeschriebene Rechnung anklicken.
- „Rechnungskorrektur“ wählen
Über „⋯“ unten im Beleg. MOSI legt einen Entwurf mit allen Positionen der Rechnung an.
- Eintragen, was richtig ist
Menge und Preis jeder Position stehen schon so da wie auf der Rechnung. Ändere nur, was falsch war. Waren es 24 t statt 26,36 t, trägst du 24 ein.
- Prüfen und festschreiben
Die Spalte „Minderung“ zeigt, um wie viel jede Position sinkt. Positionen, die du nicht änderst, fallen beim Festschreiben weg.
Zusätzlich kannst du freie Positionen hinzufügen, etwa „Nachlass Reklamation“. Was du dort als Preis einträgst, wird immer abgezogen, auch wenn du kein Minus davorsetzt.
Was auf dem Beleg steht
Auf dem Beleg steht „Rechnungskorrektur zur Rechnung RE-… vom …“, eine eigene Nummer aus dem Rechnungskreis und je geänderter Position die Differenz mit negativem Betrag. Darunter steht, was geändert wurde.
- Position: 2,36 t × −15,88 € = −37,48 €
- Zusatz: „Berichtigt: 26,36 t → 24 t“
- Dieselfloater der Rechnung anteilig, ebenfalls negativ
Die Rechnung gilt danach um diesen Betrag weniger, samt Umsatzsteuer.
- Nur die Menge anders
- Die zu viel berechnete Menge zum bisherigen Preis.
- Nur der Preis anders
- Die Menge zum Preisunterschied, zum Beispiel 2 Std. × −15,00 €.
- Menge und Preis anders
- Der Unterschied als Pauschale, mit „vorher → nachher“ im Zusatz.
Steuerfall und Steuersätze bleiben die der Rechnung. Die E-Rechnung geht als Korrektur mit Bezug auf die ursprüngliche Rechnung.
Mehrere Korrekturen und Zahlungen
- Eine Rechnung kann mehrere Korrekturen haben. Eine weitere geht vom Stand nach der letzten aus: Wurde eine Position schon auf 24 t korrigiert, steht dort 24 t vorbelegt.
- Zusammen können Korrekturen höchstens mindern, was von der Rechnung noch gilt.
- Ist die Rechnung noch offen, sinkt ihr offener Betrag. Ist sie schon bezahlt, ist der Betrag an den Kunden zu erstatten; die Rückzahlung vermerkst du an der Korrektur.
- Eine Rechnung mit Korrektur lässt sich erst stornieren, wenn ihre Korrekturen storniert sind.